Wir freuen uns sehr, einen fast „normalen“ Sport- und Trainingsbetrieb wieder anbieten zu können. Neben den folgenden zwei Vorgaben/Regeln sind auch die nachstehenden offiziellen „Corona-Regeln-Sportbetrieb“ zwingend zu beachten und einzuhalten.
- Ein geselliges Getränk nach dem Training/Sportbetrieb ist unter freiem Himmel mit Abstand möglich/erlaubt, wenn die nachfolgende(n) Gruppen/Mannschaften nicht gestört werden. Gemeinsames Grillen oder Verzehren von Speisen ist zurzeit noch untersagt!
- In den Fluren/Gängen, Toiletten und vergleichbaren Räumlichkeiten unserer Sportstätten ist ein Mund-Nasen-Schutz zwingend zu tragen. Dies gilt für alle Personen (ab 6 Jahren), die sich in den Sportstätten aufhalten d.h. Übungsleiter/Trainer, Sportler bzw. Aktive, … Im Bereich des Leinestadions ist eine Mund-Nasen-Bedeckung nur zwingend bei den Ein-/Ausgängen zu tragen, wenn sich der Abstand (2 m) zu anderen Sportgruppen/ -mannschaften nicht sicherstellen lässt! Auf diese Einhaltung ist seitens der Übungsleitenden/Trainer zwingend zu achten.

